Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes Landkreises Göttingen vom 21.07.2020 - ergänzt am 04.08.2020 - sind Fahrten mit unserem vereinseigenen Planwagen unter nachfolgenden Auflagen zulässig.
Die Fahrten sind zulässig:
- wenn die Personen im Planwagen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- wenn vor dem Einstieg die Hände desinfiziert sind.
- wenn auf dem Wagen eine dauerhafte Luftzirkulation stattfindet.
- wenn eine pflichtige Person, die nachstehenden Unterlagen schriftlich vor Beginn der Fahrt übergibt:
- Anzahl der Personen mit Anschrift und Telefonnummer
- Beginn und Ende der Planwagenfahrt
Da der Planwagen nach dem Einsatz desinfiziert werden muss, wird eine Zusatzgebühr von 10,00 € erhoben.