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Aufgrund der Verordnung vom 10.05.2021 sind Kutschfahrten unter folgenden Bedingungen wieder erlaubt:

  • Die touristische Nutzung durch Fahrgäste ist auf die offenen Teile des Fahrzeugs zu beschränken
  • Die Zahl der Fahrgäste darf die Hälfte der zulässigen Fahrgastkapazität des Fahrzeugs in dem offenen Fahrgastbereich nicht überschreiten.
  • Die Kutschfahrten sind für maximal 1 Haushalt und 2 weitere Personen eines weiteren Haushalts erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt.
  • Für die Fahrgäste gilt die Testpflicht
  • Es ist ein schriftliches Hygienekonzept erforderlich
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2), wenn eine pflichtige Person, die nachstehenden Unterlagen schriftlich vor Beginn der Fahrt übergibt:
    - Anzahl der Personen mit Anschrift und Telefonnummer
    - Beginn und Ende der Planwagenfahrt

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Der Verein für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Eisdorf und Willensen