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DoLeWo Immobilie Schulhof 01

Die vereinseigenen Gerätschaften konnten bisher – durch einen Mietvertrag vom 01.09.2005 abgesichert – auf der Scheune in der Frankfurter Straße 31 untergebracht werden. Mit Schreiben vom 19.02.2018 wurde der Mietvertrag - wegen Verkaufsabsichten des Gesamtgrundstückes durch den Eigentümer zum 31.08.2018 gekündigt.

Auf der JHV am 04.03.2018 beauftragte die Versammlung den Vorstand einstimmig durch Anmietung – Kauf oder Neubau die Situation zu klären.

Zunächst stand das in der Zwangsvollstreckung in der Frankfurter Straße 19 stehende ehem. landwirtschaftlich genutzte Grundstück zur Diskussion. Wegen eines viel zu hohen Investitionsstaus nahm man nach Besichtigung des Vorstandes davon Abstand.

Am 12.04.2018 fand mit Bürgermeister Harald Dietzmann die erste Besichtigung des ehem. Toilettenhauses auf dem Schulgelände statt. Danach legte die Verwaltung erste Skizzen und ein Alternativvorschlag „Neubau im Bereich Jugendraum“ vor.

Da eine LEADER Förderung – 80% LAEDER; 20% Kommune - nur für An- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, standen Gespräche mit dem zuständigen Amt beim Landkreis Göttingen an. Auf einer Ortbesichtigung mit dem zuständigen Amt stellte der 1. Vorsitzende die geplante Maßnahme vor und klärte die weitere Vorgehensweise. Nachdem die Förderfähigkeit der Maßnahme feststand und die weiteren Verfahrensabläufe geklärt waren, fand am 21.06.2018 eine Ortsbesichtigung mit dem Ortsrat statt. Der Ortsrat befürwortete die Maßnahme. Die erste Planung beinhaltete eine Grenzbebauung, den Erhalt der vorhandenen Dacheindeckung und der Außenhülle.

Erste Kostenschätzungen ergaben eine Investitionssumme von 100 000 €.

Da erkennbar war, dass alle bisher durchgeführten Maßnahmen nicht bis zum 31.08.2018 erfolgreich abgewickelt werden konnten, musste eine Zwischenlösung gefunden werden. Mit der Fam. Keil, Grasweg konnte sehr schnell am 13.05.2018 ein Mietvertrag über ein Jahr sehr kostengünstig abgeschlossen werden.

Mit diesen Grundinformationen stimmten auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.07.2018 die anwesenden Mitglieder der Maßnahme zu.

Jetzt konnte der offizielle Förderantrag in Arbeit gehen. Musste der Förderantrag doch bis zum 15.09.2018 bei den Entscheidungsträgern des LEADER Beirates vorliegen.

Die Ko-Finanzierung durch die Gemeinde muss durch Beschluss sichergestellt sein.

Über ein Architektenbüro müssen Zeichnungen und eine Kostenschätzung der Stufe 3 ermittelt werden.  

Bereits beim Frühstück unter den Eichen am 05.08.2018 konnten die Besucher eine erste Entwurfsskizze in Augenschein nehmen.

Am 28.08.2018 teilte Bürgermeister Dietzmann schriftlich mit, dass der Verwaltungsausschuss der Gemeinde unter folgenden Punkten der Maßnahme zugestimmt hat:

  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen DoLeWo und der Gemeinde über 12 Jahre. (Fördervoraussetzung)
  • Anteil der Gemeinde bis zu 20 000 €  (20% Fördervoraussetzung)
  • Keine Beteiligung der Gemeinde an den zukünftigen laufenden Kosten
  • Bau- und Kostenplanung übernimmt DoLeWo
  • Keine Beeinträchtigung des Schulbetriebes

Nach einer beschränkten Ausschreibung erhielt Dirk Schweidler, Schwiegershausen (ehem. Eisdorfer Bürger) am 28.08.2018 offiziell den Architektenauftrag.

DoLeWo Immobilie Schulhof 02

Da die geplante Grenzbebauung wegen Nichtzustimmung des Nachbarn nicht umzusetzen war, entwickelte der Architekt eine Alternativlösung.

Da hierbei das Dach und die Außenhülle  mit kalkuliert waren, erhöhte sich die Kalkulationssumme auf 150 000 €. Damit war der Anteil der Gemeinde von 20 000 € überschritten. Nach Vorstandsbeschluss erklärte sich DoLeWo sich bereit die fehlenden 10 000 € zu übernehmen. In einem Gespräch mit der Schulleitung der Grundschule am 20.08.2018 wurde das Projekt vorgestellt und zu den vorgetragenen Bedenken Alternativvorschläge vorgestellt.

  • Weiterhin Unterstellmöglichkeiten der Schule wird sichergestellt.
  • Der vorhandene Schulgarten kann weiter – in zeitgemäßer Form –  erhalten bleiben.
  • Das „Grüne Klassenzimmer“ wird auf Kosten von DoLeWo versetzt und instandgesetzt.
  • Es wird nach einer Möglichkeit gesucht den „Bolzplatz“ durch DoLeWo neu zu gestalten.

In einem Gespräch mit Bürgermeister Dietzmann am 03.09.2018 konnten die Bedenken der Schulleitung ausgeräumt werden.

Unmittelbar danach wurde der LEADER Förderantrag fertiggestellt und zur „Vorab-Prüfung“ an den Landkreis Göttingen weitergeleitet.

Am 06.09.2018 stellte der 1. Vorsitzende die Maßnahme im öffentlich tagenden Fachausschuss der Gemeinde Bad Grund vor.

Eine Entscheidung wurde auf Grund der Eingaben der Schulleitung nicht getroffen, sondern es sollte diese auf einer kurzfristig einberufenen Ortsbesichtigung am 10.09.2018 getroffen werden.

Auf der Ortsbesichtigung waren neben den Ausschussmitgliedern weitere Ratsmitglieder des Rates anwesend. Nach erneuter Vorstellung und Austausch der Bedenken konnte wiederum keine Entscheidung getroffen werden. Es bestand noch Beratungsbedarf bei den Fraktionen waren die Aussagen.

Bereits am 11.09.2018 teilte Bürgermeister Dietzmann mit, dass die Mehrheitsfraktion das Projekt nicht weiter unterstützen will und die finanzielle Beteiligung ablehnt.

Dieses wurde dann am 12.09.2018 schriftlich durch den Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktion bestätigt. In seiner Begründung nannte er u.a.

  • die Auswirkungen auf dem Schulbetrieb,
  • die Kostensteigerung gegenüber der ersten Kostenschätzung 
  • und das erhebliche Risiko bei bei der Bauausführung.

Da der Architekt die Phase 1 des Architektenvertrages erfüllt hatte musste der Verein diese ansonsten auch förderungsfähige Maßnahme eigenständig ausgleichen. Dem Verein ist dadurch ein Schaden von ca. 4 000 € entstanden.

Eine schriftlich eingereichte Beteiligung der Mehrheitsfraktion an den entstandenen Kosten wurde ebenfalls abgelehnt.

Erfreulich, dass der Landkreis Göttingen über den Bereich „Demographie Entwicklung im ländlichen Bereich“ unseren Antrag mit 500 € unterstützt und der Architekt D. Schweidler einen großen Anteil seiner Kosten gesponsert hat

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Der Verein für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Eisdorf und Willensen